Download
- Hier können Sie die Abwassersatzung (01.01.2010) herunterladen.
- Hier können Sie die Abwassersatzung (01.01.2011) herunterladen.
- Hier können Sie die Abwassersatzung (01.01.2012) herunterladen.
- Tipps zum Gewässerschutz
- Flyer zum Thema Rückstauschutz zum herunterladen (07.11.07)
- Antrag auf Absetzung von Wassermengen
- Alles Rund um den Absetzungszähler
- Technische Richtlinien für den Einbau
- Beauftragung zur Installation und Abnahme eines festen Absetzungszählers
Abwasser
Abwasserbeseitigung
Abwasser ist das in seinen Eigenschaften durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch veränderte Schmutzwasser, sowie das in den Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende Wasser. Abwässer, die als schwer abbaubar eingestuft sind, dürfen den kommunalen Kläranlagen nicht unbehandelt zugeleitet werden, sondern müssen am Entstehungsort vorbehandelt oder anderweitig entsorgt werden.
Schmutzwassergebühr: 1,77 € je m³ Abwasser.
Niederschlagswassergebühr: 0,60 € je m² versiegelte und angeschlossene Fläche.
Schmutzwassergebühr: 1,69 € je m³ Abwasser.
Niederschlagswassergebühr: 0,57 € je m² versiegelte und angeschlossene Fläche.
Schmutzwassergebühr: 1,61 € je m³ Abwasser.
Niederschlagswassergebühr: 0,46 € je m² versiegelte und angeschlossene Fläche.
Anschlußgrad / Kanalisation
Rund 97,5 % der Gesamtbevölkerung im Stadtgebiet Aalen sind an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen. Das Gesamtkanalnetz hat eine Länge von rund 400 Kilometer.
Die Sammlung der Abwässer erfolgt zum überwiegenden Teil nach dem Prinzip der "Mischkanalisation", d.h. Schmutzwasser und Niederschlagswasser von befestigten Flächen werden gemeinsam in einem Kanal gesammelt und abgeleitet. Lediglich der Ortsteil Glashütte und der westliche Teil der Jochgasse in Waiblingen entwässern die verschiedenen Abwässer im "Trennsystem", d.h. Schmutz- und Regenwasser werden in zwei getrennten Kanalsystemen abgeleitet.

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