FAQ Soforthilfe Dezember

Warum übernimmt der Staat die Abschlagszahlung im Dezember?

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekund*innen. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskund*innen sollen von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt werden. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. 

Im kommenden Jahr soll diese Entlastung über eine sogenannte Gaspreisbremse erfolgen: Der Preis für Haushaltskund*innen soll auf 12ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden. Im Bereich der Wärmeversorgung ist ein Deckel in Höhe von 9,5ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs vorgesehen.


Wer hat einen Anspruch auf die Soforthilfe? Muss ich für die Übernahme des Abschlags bestimmte Voraussetzungen erfüllen oder diese beantragen?

Die Soforthilfe erhalten alle Haushaltskund*innen, kleine und mittlere Unternehmen sowie gewisse soziale Einrichtungen automatisch. Sie muss nicht beantragt werden. Unabhängig vom Verbrauch werden auch gezielt größere Verbraucher*innen entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Diese Unternehmen bzw. Einrichtungen und alle Kund*innen mit einer stündlichen Leistungsmessung müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.


Muss ich als Haushaltkundin/-kunde auf meinen Energieversorger zugehen, um diese Hilfe zu erhalten?

Nein, Sie müssen Ihren Energieversorger nicht kontaktieren. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen über einen Dauerauftrag oder Barzahlung monatlich selbst vornehmen, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten.


Was ist, wenn ich keine Abschläge zahle, sondern eine monatliche Rechnung erhalte?

Wenn Sie eine monatliche Rechnung erhalten, wird Ihnen diese für den Monat Dezember in der Regel im Januar zugestellt. In der Rechnung wird dann ein Zwölftel Ihres Jahresverbrauchs als Entlastungsbetrag abgezogen.


Wie wird die Höhe der Soforthilfe berechnet?

Die Soforthilfe wird vom Gasversorger individuell pro Haushalt berechnet. Grundlage ist der im September prognostizierte Jahresverbrauch der Kund*innen. Die Soforthilfe basiert auf einem Zwölftel dieses Verbrauchs. Ein Zwölftel Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs wird mit dem am 1. Dezember 2022 geltenden Brutto-Arbeitspreis multipliziert. Auch ein Zwölftel des Grundpreises wird vom Staat übernommen. Die Entlastung über die Soforthilfe entspricht also eigentlich nicht dem realen Dezemberabschlag oder der Rechnung für den Monat Dezember, sondern kann etwas darüber oder darunter liegen. Trotzdem müssen Sie im Dezember keinen Abschlag zahlen. Etwaige Abweichungen, werden in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt. Die Berücksichtigung des für Dezember 2022 vereinbarten Preises gewährleistet, dass die teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 zugunsten der Kund*innen berücksichtigt werden.


Zahlt der Staat meinen Dezember-Abschlag für Gas?

Der Staat übernimmt ungefähr ein Zwölftel Ihrer jährlichen Gaskosten und nicht den konkreten für Dezember zu zahlenden Abschlag. Berechnungsweise siehe Frage oben.


Was muss ich tun, wenn ich für die Überweisung meiner Abschläge das Lastschriftverfahren gewählt hab?

Wenn Sie das Lastschriftverfahren gewählt haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Die Stadtwerke Aalen verzichten auf den Einzug der Abschlagszahlung.


Was muss ich tun, wenn ich für die Überweisung meiner Abschläge einen Dauerauftrag bei meiner Bank eingerichtet habe?

Wenn Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank zur Zahlung Ihrer Abschläge eingerichtet haben, müssen Sie selbst aktiv werden und den Zahlungstermin für den Dezemberabschlag bei Ihrer Bank anpassen. Dabei ist darauf zu achten, dass Sie den Dauerauftrag nicht vollständig löschen, sondern nur die Dezemberzahlung aussetzen. 

Wenn Sie Ihre Abschläge einzeln überweisen, müssen Sie dies im Dezember nicht tun.


Was passiert, wenn ich den Dauerauftrag nicht rechtzeitig ausgesetzt habe?

Sollten Sie die Überweisung per Dauerauftrag nicht rechtzeitig gestoppt haben, wird der Betrag in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.


Was muss ich tun, wenn ich monatlich den Abschlag überweise/bar bezahle?

Wenn sie monatlich eine Überweisung oder eine Barzahlung für die Gasabschläge vornehmen, können Sie für den Monat Dezember darauf verzichten.


Ich erhalte meine Nebenkostenabrechnung erst im kommenden Jahr. Muss ich im Dezember weniger an meine Vermieterin/meinen Vermieter zahlen?

Die Entlastung der Vermieterin/des Vermieters wird an die Mieter*innen mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben. Damit wird der Anstieg der Heizkosten gedämpft und die Mieter*innen profitieren von der Entlastung zu dem Zeitpunkt, wo sie besonders intensiv belastet werden.

Vermieter*innen sind verpflichtet, die Mieter*innen bereits im Dezember über die geschätzte Höhe der Gutschrift zu informieren. In der Betriebskostenabrechnung wird dann der individuelle Betrag ausgewiesen. 

Für alles Weitere setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter in Verbindung.


Bei meinem Vertrag ist keine Abschlagszahlung für Dezember vorgesehen. Erhalte ich keine Soforthilfe?

Je nach Vertragskonstellation kann es sein, dass eine Abschlagszahlung im Dezember nicht vorgesehen ist (zum Beispiel Vorkasse). Auch in diesen Fällen werden Sie in der Höhe der Soforthilfe entlastet. Es findet eine gesonderte Auszahlung des Entlastungsbetrages durch den Energieversorger statt. 


Ist die Mehrwertsteuersenkung für Gas in der Soforthilfe berücksichtigt?

Die Mehrwertsteuerreduzierung für Gas von 19% auf 7 % gilt seit dem 1.10.2022. Damit wird sie, in der Berechnung der Höhe des Dezember-Abschlags, in der Regel berücksichtigt sein.

Die Höhe der MwSt. des Entlastungsbetrags ist identisch mit der Höhe der MwSt. des zugrundeliegenden Abschlags.


Wie funktioniert die Soforthilfe für Wärmekund*innen?

Bei der Wärme ergibt sich die Höhe der staatlichen Entlastung durch den Betrag der Abschlagszahlung im September multipliziert mit dem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor in Höhe von 120 Prozent, der die Entwicklung der Wärmepreisabschläge im Zeitraum September bis Dezember 2022 widerspiegelt.


Gilt die Übernahme der Abschlagszahlung nur für Fernwärme aus Erdgas?

Nein, betroffen sind alle Wärmelieferungen, unabhängig davon, wie die Fernwärme produziert wurde.


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