Fördermittel Fernwärme

Fördermittel Fernwärme

Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft. 

Darin wird der Anschluss an unsere Wärmenetze mit einer Grundförderung von 30 % gefördert.

Darüber hinaus gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen. Der Bonus wird auch beim Austausch von Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, gewährt. Bis 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.

Zusätzlich gibt es noch einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.

Die Boni sind kumulierbar, können also miteinander ergänzt werden bis zu einer Höchstgrenze der Zuschussförderung von 70 %.

Es gilt eine Höchstgrenze für die förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch von 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus, auf die sich diese Fördersätze beziehen. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt hier für selbstnutzende Eigentümer – bei einem Fördersatz von 70 % - also 21.000 Euro. In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten Grenzen für die förderfähigen Ausgaben nach Quadratmeterzahl.

Aufgrund einer befristeten Übergangsregelung ist ausnahmsweise ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich. Somit können Antragstellende seit dem 29. Dezember 2023 förderfähige Vorhaben umsetzen und den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. Dies gilt nur für die Heizungsförderung bei der KfW.

Voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 können private Selbstnutzende im Einfamilienhaus Anträge über das KfW-Portal „Meine KfW“ stellen. Eine Registrierung ist voraussichtlich ab dem 1. Februar möglich. Für weitere Antragstellergruppen (Mehrfamilienhäuser, Vermietende etc.) wird eine Antragstellung zeitlich gestaffelt im Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. Die genauen Starttermine werden von der KfW in Abstimmung mit dem BMWK festgelegt und bekanntgegeben.

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Kontakt
Christian Haug
E-Mail: c.haug@sw-aalen.de
Tel.: 07361 952-302