Energiepreisbremsen

Informationsvideo der Stadtwerke Aalen zu den Energiepreisbremsen

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Preisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmekund*innen

Um die Belastung der Energie- und Wärmekund*innen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 01.03.2023 werden diese Entlastungen umgesetzt und gelten rückwirkend zum 01.01.2023. Wir werden unsere Kund*innen zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen konkret auswirken.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen (Gas/Wärme unter 1.500.000 kWh/a bzw. unter 30.000 kWh/a beim Strom) wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs und deckelt auf diese Art und Weise die Kosten für die Verbraucher*innen. Der festgelegte Referenzpreis für Haushalte sowie kleinere Unternehmen lautet wie folgt:

•    für Erdgas:  12 Cent/kWh
•    für Fernwärme: 9,5 Cent/kWh und 
•    für Strom: 40 Cent/kWh. 

Für die Energie, die Verbraucher*innen über die 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus beziehen, wird der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis abgerechnet. 



Beispielrechnung für das Medium Strom:

•    4-Personen-Haushalt, 
•    Verbrauch 2022: 4.000 kWh (gleichbleibend für 2023), 
•    aktueller Arbeitspreis: 50 ct/kWh, 
•    Grundpreis 200 €/Jahr

Preisermittlung 2023 ohne Preisbremse Preisermittlung 2023 mit Preisbremse

100% des prognostizierten Jahresverbrauchs x vertraglicher Arbeitspreis:
4.000 kWh x 50 ct/kWh = 2.000 €

Grundpreis = 200 €





________________________________
Gesamtkosten = 2.200 €/Jahr

80% des prognostizierten Jahresverbrauchs x Referenzpreis:
3.200 kWh x 40 ct/kWh = 1.280 €

20% des prognostizierten Jahresverbrauchs x vertraglicher Arbeitspreis:
800 kWh x 50 ct/kWh = 400 €

Grundpreis = 200 €

________________________________
Gesamtkosten = 1.880 €/Jahr

=> Entlastungsbetrag im Jahr 2023: 320€


Liegt Ihr vertraglicher Arbeitspreis unterhalb der 40 Cent/kWh beim Strom, unterhalb der 12 Cent/kWh bei Gas oder unterhalb der 9,5 Cent/kWh bei Wärme, greift für Sie die entsprechende Preisbremse nicht.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30.04.2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Energieversorger und deren Kund*innen eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin Energie einzusparen. Ein weiterer Anreiz zum Energiesparen ist, dass jede eingesparte Kilowattstunde bei der Jahresendabrechnung mit Ihrem vollen vertraglichen Arbeitspreis erstattet wird, auch wenn Sie in jenen Verbrauchsbereich vordringen für den Sie zuvor den gedeckelten Referenzpreis gezahlt haben. Je mehr Sie also sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter www.sw-aalen.de und auf der Website www.sparenwasgeht.de.


Informationen für Großabnehmer


Für Großabnehmer (z.B. Industrie und größere Unternehmen) gelten die Preisbremsen mit folgenden Konditionen:

Gaspreisbremse ab 1.500.000 kWh/Jahr Wärmepreisbremse ab 1.500.000 kWh/Jahr Strompreisbremse ab 30.000 kWh/Jahr
70% des Jahresverbrauchs 2021 zum Preis von 7 ct/kWh (netto) 70% der Jahresverbrauchs 2021 zum Preis von 7,5 ct/kWh (netto) RLM-Kunden: 70% des Jahresverbrauchs 2021 zum Preis von 13 ct/kWh (netto)
SLP-Kunden:70% der aktuellen Jahresverbrauchsprognose zum Preis von 13 ct/kWh (netto)
Oberhalb der 70% wird der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis abgerechnet
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E-Mail: vertrieb.haushaltskunden@sw-aalen.de
Tel.: 07361 952-217