Drückerkolonnen an Haustüren unterwegs – Personen geben sich fälschlicherweise als Mitarbeiter der Stadtwerke Aalen aus
Betroffene melden vermehrt Fälle in Aalen
Grund- und Ersatzversorgung mit 100% Ökostrom
Festlegung des Grund- und Ersatzversorgers
- Grundversorger für das Konzessionsgebiet Aalen Kernstadt, Hofherrnweiler, Unterrombach, Unterkochen bis 31.12.2027 (festgestellt zum 01.07.2024)
- Grundversorger für das Konzessionsgebiet Neudonnerschwee, Oldenburg.
Stadtwerke Aalen GmbH
Im Hasennest 9
73433 Aalen
Tel. 07361 952-0
Fax 07361 952-109
info@sw-aalen.de
www.sw-aalen.de
Die Feststellung des Grundversorgers erfolgt alle 3 Jahre, mit einer Gültigkeit für die folgenden 3 Jahre.
Flexibel sein mit 100% Ökostrom
Mit der Grundversorgung der Stadtwerke Aalen bleiben Sie immer flexibel und werden mit 100% Ökostrom versorgt.
Preise Grundversorgung für Haushaltskund*innen
Preisblätter 2026
Preisblätter 2025
Preisblätter 2024:
- für das Konzessionsgebiet Aalen Kernstadt, Hofherrnweiler, Unterrombach, Unterkochen ab 01.04.2024
- für das Konzessionsgebiet Aalen Kernstadt, Hofherrnweiler, Unterrombach, Unterkochen ab 01.01.2024
Preisblätter 2023:
Preise Ersatzversorgung für Haushaltskund*innen
Preisblatt 2026:
Preisblatt 2025:
Preisblatt 2024:
Preise Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen
Preisblatt 2026:
Preisblatt 2025:
Preisblatt 2024:
Preisblatt Grundversorgung Strom Neudonnerschwee
Die Stadtwerke Aalen sind Grundversorger für das Netzgebiet "Neudonnerschwee" in Oldenburg. Anbei finden Sie die Preise der Grundversorgung Strom.
Preisblatt Grundversorgung Strom "Neudonnerschwee" ab 01.01.2026
Preisblatt Grundversorgung Strom "Neudonnerschwee" ab 01.01.2025
Preise Ersatzversorgung für Haushaltskund*innen Neudonnerschwee
Preise Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen Neudonnerschwee
Bedingungen Grund- und Ersatzversorgung
Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung
Für die Ersatzversorgung Strom gelten für alle Bedarfsarten dieselben Ergänzenden Bedingungen wie in der Grundversorgung Strom.
Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen der Grundversorgung werden zeitgleich mit der Bekanntgabe mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten hier veröffentlicht.