Abwassergebühren

Abwassergebühr Stand 01.01.2026
Schmutzwassergebühr 1,61 € je m³ Abwasser
Niederschlagswassergebühr 0,60 € je m² versiegelte und angeschlossene Fläche

Die Grundgebühr für Abwasser richtet sich nach der Durchflussgröße des Wasserzählers. 

Beispiel: Wasserzähler Q3 4m³ = Abrechnung der Grundgebühr für Wasser von 40,00 EUR/Jahr netto sowie der Grundgebühr für Abwasser von 23,00 EUR/Jahr netto für das Jahr 2026.

Grundgebühr: (ab 1. Januar 2026)
Maßstabsgröße Zähler Grundgebühr (netto)
Q3 Qn DN
4 2,5 20 23,00 €/Jahr
10 6 30 38,00 €/Jahr
16 10 40 56,00 €/Jahr
25 15 50 66,00 €/Jahr
63 40 80 113,00 €/Jahr
100 60 100 159,00 €/Jahr
25/4 15 50 206,00 €/Jahr
40/4 25 65 281,00 €/Jahr
63/4 40 80 328,00 €/Jahr

Abwassergebühr 01.01.2024 - 31.12.2025
Schmutzwassergebühr 1,61 € je m³ Abwasser
Niederschlagswassergebühr 0,60 € je m² versiegelte und angeschlossene Fläche

Abwassergebühren Übersicht 2010 bis 2022

Niederschlagswassergebühr

Neuanmeldung und Änderung von versiegelten Flächen

Wenn sich angeschlossene Flächen auf Ihrem Grundstück ändern, durch Entsiegelung von Teilflächen oder Versiegelung neuer Flächen durch Neu-, An- und Umbaumaßnahmen z.B., teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit, insofern die Flächenänderung mind. 10 m² beträgt (Flächenänderungen unter 10 m² werden bei der Gebührenermittlung nicht berücksichtigt). Verwenden Sie hierzu bitte den „Erfassungsbogen“.

Bis zu einer Grundstücksgröße von 1.000m² bieten wir Ihnen vor Ort eine persönliche Beratung und Flächenerhebung zum Pauschalpreis von 40 Euro brutto an. Größere Objekte, Gewerbebetriebe etc. werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Bitte melden Sie sich hierzu bei uns.

Zur Ermittlung der gebührenrelevanten Fläche werden die versiegelten Teilflächen mit einem Faktor multipliziert, der den Grad der Wasserdurchlässigkeit berücksichtigt (z.B. für Asphalt, Pflasterbeläge usw.). Diese Faktoren sind in der Abwassersatzung § 39 festgelegt und können dort eingesehen werden.


Bögen, Anträge & Meldungen

Erfassungsbogen, Absetzung von Wassermengen & Brauchwasserzähler Zisternen


Abwassersatzung

Abwassersatzungen und Satzungsänderungen ab 2010


Abwasserbeseitigung

Abwasser ist das in seinen Eigenschaften durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch veränderte Schmutzwasser, sowie das in den Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende Wasser.

Abwässer, die als schwer abbaubar eingestuft sind, dürfen den kommunalen Kläranlagen nicht unbehandelt zugeleitet werden, sondern müssen am Entstehungsort vorbehandelt oder anderweitig entsorgt werden. 


Anschlussgrad / Kanalisation

Rund 99,9 % der Gesamtbevölkerung im Stadtgebiet Aalen sind an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen. Das Gesamtkanalnetz hat eine Länge von rund 437 Kilometer. Die Sammlung der Abwässer erfolgt zum überwiegenden Teil nach dem Prinzip der „Mischkanalisation“, d. h. Schmutzwasser und Niederschlagswasser von befestigten Flächen werden gemeinsam in einem Kanal gesammelt und abgeleitet. In neu erschlossenen Gebieten erfolgt die Ableitung der verschiedenen Abwässer im „Trennsystem“, d. h. Schmutz- und Regenwasser werden in zwei getrennten Kanalsystemen abgeleitet.