Stichtagsabrechnung
Stichtagsabrechnung 2026: Bitte Zählerstand zum 31. Dezember 2026 melden
Genaue Zählerstände schaffen die Grundlage für eine korrekte Jahresabrechnung
Die Stadtwerke Aalen bitten ihre Kundinnen und Kunden, den Zählerstand für Strom, Gas und Wasser möglichst am 31. Dezember 2026 abzulesen und zu melden.
Der tatsächliche Zählerstand zum Jahresende ist die beste Grundlage für eine genaue Jahresabrechnung und die Berechnung möglichst passender Abschläge für das Folgejahr.
Das Wichtigste auf einen Blick
📅 Stichtag: 31. Dezember 2026
🔎 Was ist zu tun? Zählerstand ablesen und melden (15.12.2026 - 05.01.2027)
⚡ Für welche Zähler? Strom, Gas und Wasser
💻 Wie kann ich melden? Online, über das Kundenportal oder per Ablesekarte
✈️ Nicht zu Hause? Zählerstand trotzdem möglichst zeitnah vor dem 31. Dezember melden
Warum ist die Zählerstandsmeldung wichtig?
Seit Ende 2025 rechnen die Stadtwerke Aalen den Verbrauch nach dem Stichtagsprinzip zum 31. Dezember ab. Die Jahresabrechnung wird auf dieser Grundlage zu Beginn des Folgejahres erstellt.
Wenn Sie Ihren Zählerstand selbst ablesen und melden, kann Ihre Abrechnung auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs zum Jahresende erstellt werden. Auch die Abschläge für das Folgejahr können dadurch möglichst passend berechnet werden.
Was passiert, wenn ich keinen Zählerstand melde?
Wenn Sie keinen Zählerstand übermitteln, muss der Verbrauch für die Jahresabrechnung geschätzt werden. Grundlage für die Schätzung sind unter anderem Ihre Verbrauchsdaten aus den Vorjahren.
Eine solche Schätzung kann vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Das kann sich auch auf Ihre Abrechnung und die Abschläge für das Folgejahr auswirken.
Wird der Verbrauch zu niedrig geschätzt, fällt Ihre Abrechnung zunächst entsprechend niedriger aus. Auch die Abschläge für das Folgejahr können zu niedrig angesetzt werden. Dadurch kann sich später eine höhere Nachzahlung ergeben.
Wird der Verbrauch zu hoch geschätzt, kann Ihre Abrechnung höher ausfallen als bei einem tatsächlich erfassten Zählerstand. Auch die Abschläge für das Folgejahr können dann höher angesetzt werden. Sie zahlen dadurch zunächst möglicherweise mehr, als es Ihrem tatsächlichen Verbrauch entspricht.
Mit einem selbst abgelesenen Zählerstand vermeiden Sie diese Unsicherheit. Ihre Jahresabrechnung basiert dann auf dem tatsächlichen Zählerstand zum Stichtag und die Abschläge können möglichst passend berechnet werden.
Sie sind über den Jahreswechsel nicht zu Hause?
Auch dann sollten Sie Ihren Zählerstand möglichst vor dem 31. Dezember ablesen und melden.
Idealerweise wird der Zählerstand direkt am 31. Dezember erfasst. Ist das nicht möglich, ist eine Meldung einige Tage vorher dennoch sinnvoll.
Beispiel: Wenn Sie Ihren Zählerstand am 30. Dezember ablesen und melden, muss lediglich der Verbrauch für den 31. Dezember geschätzt werden. Wenn Sie überhaupt keinen Zählerstand melden, muss der Verbrauch für einen deutlich längeren Zeitraum auf Grundlage der Vorjahreswerte geschätzt werden.
Je näher Ihre Meldung am 31. Dezember liegt, desto kürzer ist also der Zeitraum, für den eine Schätzung erforderlich ist.
So können Sie Ihren Zählerstand melden
Mitte Dezember 2026 erhalten die von den Stadtwerken Aalen versorgten Kundinnen und Kunden eine Ablesekarte.
Sie können Ihren Zählerstand auf mehreren Wegen übermitteln:
1. Online melden
Auf der Ablesekarte finden Sie eine Möglichkeit, Ihren Zählerstand online zu übermitteln.
2. Über das Kundenportal
Alternativ können Sie Ihren Zählerstand direkt über das Kundenportal der Stadtwerke Aalen melden.
3. Ablesekarte zurücksenden
Sie können die Ablesekarte ausfüllen und portofrei an die Stadtwerke Aalen zurücksenden.
Warum stellen die Stadtwerke auf die Stichtagsabrechnung um?
Die Umstellung auf die Stichtagsabrechnung erfolgte bereits Ende 2025 und ist zugleich ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Einführung eines neuen ERP-Systems bei den Stadtwerken Aalen im Frühjahr 2027.
Ziel ist es, die Datenqualität weiter zu verbessern und möglichst korrekte Verbrauchsdaten und Zählerstände in das neue System zu übernehmen. Dadurch sollen Abrechnungsprozesse künftig noch zuverlässiger und effizienter ablaufen.
Davon profitieren auch unsere Kundinnen und Kunden: Eine möglichst gute Datenqualität schafft die Grundlage für korrekte Jahresabrechnungen und passende Abschläge.
Unser Tipp: Zählerstand am 31. Dezember ablesen und melden!
Bitte lesen Sie Ihren Zählerstand möglichst am 31. Dezember 2026 ab und übermitteln Sie ihn zeitnah an die Stadtwerke Aalen.
Damit schaffen Sie die beste Grundlage für eine genaue Jahresabrechnung und passende Abschläge für das Folgejahr.
Zählerstände, die vom 15. Dezember 2026 bis einschließlich 5. Januar 2027 gemeldet werden, werden in der Turnusrechnung berücksichtigt. Sollte in diesem Zeitraum kein Zählerstand gemeldet werden, wird das System eine automatische Schätzung anhand der vorherigen Jahresverbräuche vornehmen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
FAQ zur Turnus- und Stichtagsabrechnung
1. Was ist eine Turnusrechnung?
Die Turnusrechnung ist die jährliche Abrechnung Ihres Strom-, Gas- oder Wasserverbrauchs. Dabei wird der tatsächlich abgerechnete Verbrauch den bereits geleisteten Abschlagszahlungen gegenübergestellt. Je nach Ergebnis entsteht ein Guthaben oder eine Nachzahlung.
2. Was bedeutet Stichtagsabrechnung zum 31. Dezember?
Bei der Stichtagsabrechnung endet der Abrechnungszeitraum immer am 31. Dezember eines Jahres. Die Jahresabrechnung für dieses Verbrauchsjahr wird auf dieser Grundlage erstellt und in der Regel im Januar des Folgejahres versendet.
3. Warum ist es wichtig, den Zählerstand zum 31. Dezember zu melden?
Ein Zählerstand zum 31. Dezember ist die beste Grundlage für eine genaue Jahresabrechnung. Dadurch kann Ihr tatsächlicher Verbrauch zum Jahresende berücksichtigt werden. Gleichzeitig können die Abschläge für das Folgejahr möglichst passend berechnet werden.
Wird der Verbrauch zu niedrig geschätzt, fällt Ihre Abrechnung zunächst entsprechend niedriger aus. Auch die Abschläge für das Folgejahr können zu niedrig angesetzt werden. Dadurch kann sich später eine höhere Nachzahlung ergeben.
Wird der Verbrauch zu hoch geschätzt, kann Ihre Abrechnung höher ausfallen als bei einem tatsächlich erfassten Zählerstand. Auch die Abschläge für das Folgejahr können dann höher angesetzt werden. Sie zahlen dadurch zunächst möglicherweise mehr, als es Ihrem tatsächlichen Verbrauch entspricht.
Mit einem selbst abgelesenen Zählerstand vermeiden Sie diese Unsicherheit.
4. Was passiert, wenn ich keinen Zählerstand melde?
Wenn kein Zählerstand vorliegt, muss der Verbrauch für die Jahresabrechnung geschätzt werden. Grundlage dafür sind unter anderem die Verbrauchsdaten aus den Vorjahren.
Eine Schätzung kann vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Deshalb empfehlen wir, den Zählerstand möglichst zum 31. Dezember abzulesen und zu melden.
5. Warum wurde mein Verbrauch auf der Turnusrechnung geschätzt?
Da die Abrechnung immer zum 31. Dezember erstellt wird, kann ein kurz vor oder nach dem Stichtag gemeldeter Zählerstand nicht direkt dem 31. Dezember entsprechen.
In diesem Fall wird der Zählerstand für den Stichtag auf Grundlage des gemeldeten Zählerstands abgeleitet bzw. geschätzt. Dadurch kann die Abrechnung dennoch zum 31. Dezember erstellt werden.
6. Ich bin über den Jahreswechsel nicht zu Hause. Was soll ich tun?
Idealerweise lesen Sie den Zählerstand am 31. Dezember ab. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause sind, können Sie den Zählerstand auch möglichst zeitnah vorher ablesen und melden. Eine Meldung ist vom 15. Dezember 2026 bis einschließlich 5. Januar 2027 möglich.
Je näher die Ablesung am 31. Dezember liegt, desto kürzer ist der Zeitraum, für den gegebenenfalls eine Schätzung erforderlich ist.
7. Wie kann ich meinen Zählerstand melden?
Sie können Ihren Zählerstand auf mehreren Wegen übermitteln:
- online über die auf der Ablesekarte angegebene Möglichkeit
- über das Kundenportal der Stadtwerke Aalen
- mit der Ablesekarte, die Sie ausgefüllt und portofrei an die Stadtwerke Aalen zurücksenden
Zählerstände können im Zeitraum vom 15. Dezember 2026 bis einschließlich 5. Januar 2027 gemeldet werden und werden bei der Turnusrechnung berücksichtigt.
8. Wie werden meine Abschläge berechnet?
Die Abschläge werden auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs und der aktuellen Preise ermittelt. Nach der Jahresabrechnung werden die Abschläge anhand des aktuellen Verbrauchs überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Ziel ist es, die Abschläge möglichst passend festzulegen und größere Nachzahlungen oder Guthaben im nächsten Abrechnungsjahr zu vermeiden.
9. Warum haben sich meine Abschläge nach der Turnusrechnung geändert?
Nach der Jahresabrechnung wird geprüft, ob die bisherigen Abschläge noch zum aktuellen Verbrauch passen. Bei einem höheren oder niedrigeren Verbrauch können die Abschläge entsprechend angepasst werden.
So sollen größere Nachzahlungen oder Guthaben bei der nächsten Jahresabrechnung möglichst vermieden werden.
10. Wo sehe ich meine bereits gezahlten Abschläge?
Die bereits geleisteten Abschläge werden am Ende der jeweiligen Sparte auf Ihrer Rechnung aufgeführt.
11. Warum wurden meine zusätzlich gezahlten Abschläge nicht auf der Turnusrechnung berücksichtigt?
Zusätzliche Zahlungen werden im System als A-conto-Zahlungen verbucht. Diese Zahlungen können deshalb nicht als reguläre Abschläge auf der Turnusrechnung ausgewiesen werden.
Die Zahlung wird dennoch im Kundenkonto berücksichtigt.
12. Warum wird weniger Guthaben ausgezahlt, als auf meiner Turnusrechnung ausgewiesen ist?
Das Guthaben wird in der Regel zunächst mit dem nächsten fälligen Abschlag verrechnet. Nur der verbleibende Betrag wird anschließend ausgezahlt beziehungsweise entsprechend verrechnet.
13. Wo finde ich meinen Zählerstand auf der Turnusrechnung?
Der für die Abrechnung verwendete Zählerstand ist am Anfang der jeweiligen abgerechneten Sparte aufgeführt.
Ihre aktuellen Zählerstände können Sie außerdem jederzeit im Kundenportal der Stadtwerke Aalen einsehen.
14. Was bedeuten Arbeitspreis und Grundpreis?
Der Arbeitspreis wird für Ihren tatsächlichen Verbrauch berechnet, beispielsweise pro Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas beziehungsweise pro Kubikmeter (m³) Wasser.
Der Grundpreis ist ein verbrauchsunabhängiger Preis, der unter anderem die Kosten für die Bereitstellung des Anschlusses beziehungsweise des Zählers abdeckt.
15. Was kann ich tun, wenn ich eine Nachzahlung nicht auf einmal bezahlen kann?
Für eine Nachzahlung aus der Verbrauchsabrechnung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Ratenplan vereinbart werden.
Voraussetzung ist, dass die bis zur Erstellung des Ratenplans fälligen Abschläge ausgeglichen sind.
Ein Ratenplan kann nur für Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung vereinbart werden, nicht für laufende Abschläge. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an das Forderungsmanagement der Stadtwerke Aalen.
Sie haben noch Fragen zu Ihrer Rechnung?
Wenn eine Rechnung für Sie unklar ist oder Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Stadtwerke Aalen. Wir prüfen Ihre Abrechnung gerne gemeinsam mit Ihnen.