FAQ Stichtagsabrechnung

Häufige Fragen und Antworten

1. Betrifft die Umstellung alle Kundinnen und Kunden?

Nein, aber fast alle.
Kundinnen und Kunden, die bisher schon zum 31.12. abgerechnet wurden, erhalten auch 2025 nur eine einzige Jahresabrechnung.
Alle anderen erhalten im Umstellungsjahr zwei Abrechnungen.


2. Was genau ändert sich?

Die Stadtwerke Aalen stellen 2025 von einer rollierenden Abrechnung auf eine einheitliche Jahresabrechnung zum 31. Dezember um.
Ab dem Jahr 2026 erfolgt die Abrechnung für alle Kunden einmal jährlich zum Jahresende.


3. Was bedeutet das im Jahr 2025 für mich?

2025 gibt es für die meisten Kundinnen und Kunden zwei Abrechnungen:

1.    Ihre normale Abrechnung zum bisherigen Termin.
2.    Eine zusätzliche Abrechnung zum 31.12.2025, die den Zeitraum bis zum Jahresende abdeckt.

Wichtig: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.


4. Muss ich Zählerstände zweimal melden?

Ja.
Für beide Abrechnungen im Jahr 2025 wird jeweils ein Zählerstand benötigt.
Sie erhalten die Aufforderungen dazu wie gewohnt rechtzeitig von uns.


5. Muss ich sonst etwas tun?

Nein.
Die gesamte Umstellung erfolgt automatisch. Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand.


6. Beispiel zur Veranschaulichung

Ein Kunde wird bisher jedes Jahr zum 30. September abgerechnet.
Er erhält 2025:
•    im Oktober seine reguläre Jahresabrechnung,
•    zusätzlich eine Abrechnung für den Zeitraum 01.10.2025 bis 31.12.2025.
Ab 2026 läuft die Abrechnung dann immer zum 31. Dezember.


7. Warum wird die Abrechnung umgestellt?

Die Stichtagsabrechnung sorgt für:
•    ein einheitliches und verständliches Abrechnungssystem,
•    eine vereinfachte Bearbeitung,
•    eine klare Jahresverbrauchsübersicht für Kundinnen und Kunden.


8. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Der Kundenservice der Stadtwerke Aalen unterstützt Sie bei allen Fragen – telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort.

mehr Info